Spendenkonto
Antoine de Saint-Maurice-Stiftung
Name der Bank: Steyler Bank
Vermögenskonto für Zustiftungen: DE08386215003902010202
Spendenkonto für Spenden: DE53386215003872010202
Bitte geben Sie Ihre Adresse im Überweisungszweck an, damit eine Spendenbescheinigung zugesendet werden kann.
Alternativ: Bei Spenden bis zu 300 Euro dient dieser Beleg in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.
Steuerbegünstigung
Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt und berechtigt Zuwendungsbescheinigungen für Spenden und Zustiftungen auszustellen. Die Gemeinnützigkeit der Antoine de Saint-Maurice-Stiftung wird regelmäßig vom Finanzamt überprüft. Der letzte Freistellungsbescheid ist datiert auf den 17.03.2023. Demnach ist die Antoine de Saint-Maurice-Stiftung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Und es wird bestätigt, dass die Stiftung ausschließlich und unmittelbar mildtätige und folgende gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51ff AO fördert:
- Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO)
- Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO)
Ihre individuelle Hilfe
Wollen Sie helfen und wissen nicht wie genau? Kontaktieren Sie uns und wir finden zusammen einen Weg, Ihre Hilfsbereitschaft in individuelle Aktionen umzusetzen.
In der Vergangenheit entstanden so einige kreative Idee:
+Ein spezieller Cocktail, bei dem pro Cocktail 50 Cent gespendet wurden.
+Sammlungen zu Geburtstagen und Hochzeiten.
+In einem Vereinsheim wurde pro verkauften Bier 1 Cent gespendet.
+Versteigerungen von gespendeten, wertvollen Büchern
und vieles mehr.